Sie sind hier: >>> TIERE >>> ...die gefunden wurden >>> Informationen zu Fundtieren
Telefonisch sind wir erreichbar
von 19.30 - 21.00 Uhr unter 0700 / 21 21 25 25
(12,3 Cent/Minute aus dem Festnetz)
tagsüber wird immer wieder der Anrufbeantworter abgehört und zurückgerufen
Danke für Ihr Verständnis
Alle unsere Mitarbeiter machen ihre Tätigkeit bei uns ehrenamtlich und diese muss sich in erster Linie mit ihrem Berufsleben vereinbaren lassen. Haben Sie bitte daher Verständnis, dass wir nicht jeden Fall sofort behandeln können und oft erst frühestens nach Arbeitsende aktiv werden können. Wir hoffen, dass Sie uns bis dahin unterstützen, damit wir gemeinsam den Tieren helfen können.
Für Ihr Verständnis und Ihr Engagement bedanken wir uns schon jetzt im Namen der Tiere
Ihre Mitarbeiter des Tierschutzverein Freising e. V.
Fundtiere aus dem Stadtgebiet Freising
Nachdem die Stadt Freising die Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Freising e.V. im September 2006 aufgekündigt hat, ist für die Versorgung und Unterbringung der von Tieren, die im Stadtgebiet Freising gefunden werden, allein die Stadt Freising und nicht mehr der Tierschutzverein Freising e.V. zuständig.
Die Stadt Freising kommt ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für eine medizinische Erstversorgung eines verletzt oder krank aufgefundenen Tieres nur nach, wenn vom Finder Folgendes beachtet wird:
|
Ansprechpartner bei der Stadt Freising ist Herr Robert Zellner (Tel.: 08161/54-144).
Außerhalb der Behördensprechzeiten kontaktieren Sie bitte eine der bei der Stadt Freising angestellten Tierpflegerinnen der Städtischen Tierauffangstation am Wertstoffhof (Parkstr. 19), dies sind Frau Melanie Diesner (Tel.: 0171-63 777 40) und Frau Tonja Oberländer (Tel.: 0171-63 777 40). Diese Personen sind berechtigt, die Genehmigung für die Übernahme der Tierarztkosten durch die Stadt Freising zu erteilen und verpflichtet, für den Transport des Tieres Sorge zu tragen und es danach auf Kosten der Stadt Freising angemessen unterzubringen.
Sollte es sich um ein verletztes oder krankes Tier handeln, welches sofort Hilfe benötigt, und sollten Sie von den drei vorgenannten Personen niemanden erreichen können, beachten Sie bitte Folgendes, wenn Sie direkt zum Tierarzt gehen:
Der Tierarzt darf nur die notwendige Erstversorgung durchführen und dafür nur den einfachen Gebührensatz nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Sollte eine Not-Operation erforderlich sein, lassen Sie sich dies vom Tierarzt bitte schriftlich bestätigen.
Nur bei Beachtung dieser Hinweise
können Sie sicher gehen, dass Ihnen die Tierarztkosten durch die hierzu verpflichtete Stadt Freising erstattet werden.
Wir weisen darauf hin, dass der Tierschutzverein Freising e.V. für die Versorgung von Fundtieren aus dem Stadtgebiet keine Kosten übernehmen kann.
Melden Sie das Auffinden des Tieres möglichst bald
zusätzlich auch der
|
Denn Halter, deren Tier verloren gegangen ist, fragen meist auch dort nach, ob es gefunden wurde. Auf diese Weise tragen Sie nicht nur dazu bei, dass ein Halter sein Tier schnell wieder heim holen kann, sondern stellen zugleich sicher, dass die Kosten der medizinischen Versorgung vom Besitzer getragen werden.
TIEREN zu helfen ist unsere MOTIVATION - Ihre auch? Dann werden Sie Mitglied im Tierschutzverein Freising e. V. - Es gibt viel zu tun!

