Urlaub mit dem Haustier

Vergessen Sie keinesfalls bei Reisen innerhalb der Europäischen Union den erforderlichen EU-Heimtierausweis für Hunde, Katzen und Frettchen mit aktuellen Impfdaten, und informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes.

Hundehalter leinen ihr Tier während der Pausen und in den ersten Tagen vor Ort an, damit ihr Vierbeiner nicht ausbüxen und in fremder Umgebung verlorengehen kann. Denn: Die unbekannte Umgebung macht manche Tiere so nervös, dass sie die Kommandos ihres Halters überhören und aufgeschreckt die Flucht ergreifen. Das verdirbt nicht nur dem Hund und seiner Familie den Urlaubsspaß, in der Nähe stark befahrener Straßen oder der Autobahn können die Folgen einer kleinen Unachtsamkeit schwerwiegend sein.

Denken Sie unbedingt an die Chippflicht für Tiere, die nach dem 3. Juli 2011 geboren wurden. Bei diesen Tieren ist die Kennzeichnung mit einem Transponder notwendig. Eine Tätowierung wird bei einer möglichen Kontrolle nicht mehr akzeptiert. Den Nachweis erbringen Sie am einfachsten mit dem EU-Heimtierausweis. Angegeben sind außerdem Informationen zum Halter, Adresse, Name, Art und Geschlecht des Tieres einschließlich Geburtsdatum, Fellkleid und Daten zu Impfungen.

Auf was Sie noch beim Urlaub mit dem Hund achten sollten:

Allgemein:

  • Machen Sie regelmäßig Pausen (spätestens alle 2 Stunden), um Ihrem Hund die Gelegenheit zur geben, sich ein wenig zu bewegen.
  • Lassen Sie Ihren Hund nie alleine im geparkten Auto zurück (im Fahrzeuginneren kann es unter Sonneneinstrahlung in kurzer Zeit zu Temperaturen über 60 Grad Celsius kommen und einen Hitzschlag bei Ihrem Tier auslösen).
  • Füttern Sie Ihren Hund vor und während der Reise nur mit kleinen Portionen, sorgen Sie aber für ausreichend Trinkwasser.
  • Ihr Tier muss im Fahrzeug so gesichert sein, dass es im Fall eines Unfalles nicht im Innenraum herumfliegen kann und sich selbst oder andere Insassen verletzt.

Vor der Reise:

  • Besprechen Sie Fahrten und Urlaubsort mit dem Tierarzt.
  • Klären Sie bei Auslandsreisen die Einreisebestimmungen ab (Botschaft, Veterinärbehörde).
  • Überprüfen Sie länderspezifische Vorschriften für bestimmte Hunderassen.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit der allgemeinen und länderspezifischen Schutzimpfungen und holen Sie sie gegebenenfalls nach.
  • Prüfen Sie, ob wichtige Medikamente, die das Tier regelmäßig einnimmt, in ausreichender Menge vorhanden sind.
  • Besorgen Sie das gewohnte Futter für die Dauer der Reise.
  • Klären Sie, ob in der gewünschten Unterkunft Hunde überhaupt erlaubt sind.

Fürs Gepäck:

  • EU-Heimtierausweis
  • Nummer und Kontaktdaten der eigenen Haftpflichtversicherung und eines Tierarztes im Urlaubsort
  • Kontaktdaten aller regional ansässigen Tierschutzorganisationen, falls das Tier am Urlaubsort entläuft
  • Transportkorb, Maulkorb (ist in einigen Ländern vorgeschrieben), Leine, Körbchen oder Decke
  • Frisches Trinkwasser in der Flasche, Wassernapf
  • Plastiktüten und Schaufel
  • Futter, Leckereien, Dosenöffner
  • Bürste, Kamm, Handtuch, Spielzeug

Für die Reiseapotheke:

  • Medikamente, die der Hund ständig einnehmen muss
  • Mittel gegen Reisekrankheit und Kreislaufmittel
  • Mittel gegen Durchfall
  • Wundspray
  • Zeckenzange
  • Erste-Hilfe-Set

Vorsicht bei Reisen nach Dänemark und in andere Länder

Informieren Sie sich umfangreich über die Einreisebedingungen für Hunde, Katzen und Frettchen, wenn Dänemark auf Ihrer Urlaubszielliste steht.

Das strenge Hundegesetz von 2010 wurde zwar inzwischen wieder entschärft, doch das geltende Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr 13 als gefährlich geltender Hunderassen bleibt weiter bestehen. Hunde werden also weiterhin pauschal in einer Rasseliste als gefährlich oder ungefährlich eingestuft. Wenn Sie einen Hund haben, der in Dänemark auf der Rasseliste steht, darf er nicht mit in das Land einreisen. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.

Ein Beißvorfall kann weiterhin die Beschlagnahme Ihres Hundes zur Folge haben kann. Allerdings beurteilte früher ausschließlich die dänische Polizei, ob es sich um eine Bissverletzung handelt und ob der betroffene Hund daraufhin eingeschläfert wird. Seit dem 1. Juli 2014 können Hundehalter hierzu die Einschätzung eines Sachverständigen einfordern, der auch berücksichtigen muss wodurch die Beißerei zustande gekommen ist. Leider ist überhaupt nicht klar, welche Ausbildung diese Person haben muss, die sie dazu befähigt, über Tod oder Leben eines Hundes zu entscheiden.

Das alte Gesetz aus 1872 wurde aufgehoben: Grundbesitzer dürfen streunende Hunde auf Ihrem Grundstück nicht mehr erschießen. Allerdings werden Hundehalter, deren Hunde in Dänemark zum wiederholten Mal auf fremden Grundstücken umherstreunen, mit einem Bußgeld von bis zu 270 Euro belangt.

Die in Dänemark verbotene Rassen (Zucht, Haltung und Einfuhr) sind:

  • Amerikanische Bulldogge
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier
  • Boerboel
  • Dogo Argentino
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Pitbull Terrier
  • Sarplaninac
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Tosa Inu
  • Zentralasiatischer Owtscharka

Einreisebestimmungen für andere Länder finden Sie hier.

Ihre wichtigste Vorsorgemaßnahme: Kennzeichnen und registrieren

Bedenken Sie, dass Hunde oder Katzen, die am Urlaubsort entlaufen, in der Regel nicht mehr allein zu Ihnen zurückfinden. Nur wenn Sie Ihr Tier bei TASSO registrieren, hat es die größtmögliche Chance, im Vermisstenfall bald wieder bei Ihnen zu sein. Dieser Schutz für ihr Tier ist vollkommen kostenlos, denn TASSO finanziert sich ausschließlich über Spenden großzügiger Tierfreunde.

Hier geht es zur Online-Registrierung.

Achtung, auch im Auto wird es heiß

Es muss kein Sommer mit dauerhaften Temperaturen über 25 Grad sein: Es reichen schon 20 Grad, um bei direkter Sonneneinstrahlung das Wageninnere binnen kürzester Zeit auf über 50 Grad aufzuheizen. Das bedeutet Lebensgefahr! Auch das einen Spalt breit geöffnete Fenster hilft hier nicht. Lassen Sie Ihren Vierbeiner niemals allein im Auto zurück.

Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Fahrzeug vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Auto- Marke, Farbe, Kennzeichen und Zeugen). Machen Sie Fotos von dem Hund, und rufen Sie zunächst die Polizei oder Feuerwehr. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Also weder Front- noch Heckscheibe, sondern ein Seitenfenster einschlagen. Sie beschädigen vorsätzlich fremdes Eigentum!

Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten – und das wird er in vielen Fällen tun – sollten Sie sich auf einen „rechtfertigenden Notstand“ (§ 34 StGB) berufen. Da Sie im Ernstfall in der Lage sein sollten, diese Notlage nachweisen zu können, auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich dazu bitten und sich deren Namen und Anschrift notieren!

Ist der Hund endlich befreit, sollte man sehr behutsam mit ihm umgehen und ihn keinesfalls beispielsweise mit kaltem Wasser überschütten. Gut sind feuchte Umschläge an Beinen und Pfoten. Durch die Verdunstung des Wassers sinkt schnell die Körpertemperatur des Hundes. Eiskaltes Wasser ist auch fürs Trinken tabu, lieber temperiertes Wasser anbieten, sofern der Hund es überhaupt zu sich nehmen kann. Ein Besuch beim Tierarzt im Anschluss an die Sofortmaßnahmen ist in jedem Fall notwendig.

Zur Aufklärung hat TASSO seit einigen Jahren bereits die Kampagne „Hund im Backofen“ am Start, die über die Gefahren aufklärt. Zu bestellen gibt es kostenlose Flyer und Plakate.

Hitzschlag: Zu viel Sonne schadet Tieren

Ein Hitzschlag droht schon nach wenigen Minuten ab 20 Grad in der Sonne. In der Regel kann das Tier die Überwärmung des Körpers nicht eigenständig regulieren. Die Symptome einer Überhitzung sind Hecheln, Unruhe, Schwäche, Teilnahmslosigkeit bis hin zu Bewegungsstörungen wie Schwanken.

Die wichtigste Maßnahme für Sie ist, das Tier in den Schatten zu bringen und vorsichtig mit nasskalten Tüchern für mindestens 30 Minuten abzukühlen. Beginnen Sie an den Pfoten über die Beine, das Hinterteil, über den Rücken bis zum Nacken. Das Wichtigste ist hierbei eine langsame Abkühlung. Übergießen Sie das Tier keinesfalls mit eiskaltem Wasser. Organisieren Sie danach zeitnah einen Transport in einem gekühlten Auto zum Tierarzt und vermeiden Sie eine weitere Hitzebelastung. Melden Sie sich vorsichtshalber in der Tierarztpraxis an, damit auch ein Tierarzt vor Ort ist. Die Behandlung beim Arzt besteht aus kühlen Infusionen, Medikamenten und eventuell auch Sauerstoffzufuhr.

Kaninchen und Meerschweinchen sind sehr hitzeanfällig, auch ohne Transportsituationen oder Aufenthalt in Fahrzeugen. Stellen Sie sicher, dass die die Außengehege und Käfige in der Wohnung bei diesen Tierarten immer größtenteils im Vollschatten stehen, und den Tieren kann nichts passieren. Vergessen Sie dabei nicht, dass die Sonne im Laufe des Tages wandert. Stellen Sie stets frisches Wasser bereit und bieten Sie im Sommer zusätzliches Wasser in einer weiteren Schale an. Oft nutzen die Tiere die zusätzliche Schale, um beispielsweise ihre Pfoten einzutunken.

Bei der Weidetierhaltung ist im Sommer Folgendes zu beachten: Grundsätzlich gilt, dass Weidetieren, wie Pferden und Ponys im Sommer ausreichend Wasser zur Verfügung stehen muss und sie ebenfalls über ausreichend Schattenplätze verfügen müssen, um sich vor Sonnen- und Hitzeeinwirkung zu schützen. Die Schattenplätze (das können unter anderem Laubbäume sein) müssen so beschaffen sein, dass sie allen Tieren gleichzeitig Schatten bieten. Bei unsachgemäßer Weidetierhaltung sollte man umgehend das zuständige Veterinäramt informieren und gegen den Tierhalter Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstatten.

© TASSO e.V.